Forderung nach Erweiterung des Schienennetzes wird beraten
Der Bundestag stimmt am Freitag, 10. Oktober 2025, im Anschluss an eine halbstündige Aussprache über Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen“ (21/1544) und „Die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen“ (21/581) ab. Dazu hat der Verkehrsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/2108). Hingegen erstmals beraten wird ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Für zufriedene Kunden auf der Schiene erforderliche eisenbahnpolitische Maßnahmen zügig umsetzen“ (21/2039). Die Vorlage soll direkt abgestimmt werden. Erster Antrag der Grünen Die Abgeordneten fordern, Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherzustellen und den Deutschlandtakt auf den Weg zu bringen (21/1544). Deutschland brauche wieder eine verlässliche und krisenfeste Bahn, heißt es in der Vorlage. Nur mit mehr Bahnverkehr werde Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, nur mit mehr Bahn und öffentlichem Personennahverkehr bleibe Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar. Deshalb muss aus Sicht der Grünen „die von der Vorgängerregierung erfolgreich eingeleitete Steigerung der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt werden“. Zudem müssten ausreichend Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Generalsanierungen und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, für die Ausweitung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehen und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, „der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft“. Grüne wollen an Reformen der Lkw-Maut festhalten Gefordert wird zudem, an den Reformen der Lkw-Maut festzuhalten. Insbesondere müssten die infolge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Gesamteinnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet sowie Instandhaltung und Ersatzinvestitionen weiterhin aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Außerdem, so heißt es in dem Antrag, müssten Planungen der Projekte des Bedarfsplans Schiene entlang der Etappierung des Deutschlandtakts vorangetrieben und dem Bundestag zügig Vorhaben für die parlamentarische Befassung vorgelegt werden, um über Vorzugsvarianten zu entscheiden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/581) wollen die Grünen die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen. Die Abgeordneten fordern unter anderem, eine die Interessen des Bundes an der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs wahrende Eigentümerstrategie für die Deutsche Bahn AG (DB AG) vorzulegen, „die Aspekte eines familienfreundlichen Mobilitätssystems berücksichtigt und mehr Wettbewerb um die besten Angebote im Fernverkehr auf der Schiene unterstützt“, sowie eine Reform des Trassenpreissystems. Angesichts der Missstände und gleichzeitigen Herausforderungen des Schienenverkehrs in Deutschland bleibt die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD aus Sicht der Grünen „bahnpolitisch viel zu vage“. Vor allem fehlten konkrete Ziele, wie viele Menschen und Güter künftig von der Bahn transportiert werden sollen, an denen sich die Politik der Koalition messen ließe. Als ein Teil des strukturellen Problems benennen die Grünen, dass Deutschland weiterhin als eines von wenigen Ländern am Vollkostenprinzip bei den Trassenpreisen festhält. Das mache Bahnfahrten für Verbraucherinnen und Verbraucher teuer und die Verlagerung von Gütertransporten auf die umweltfreundliche Schiene für die verladende Wirtschaft immer unrentabler. Für eine „stabile überjährige Finanzierung“ Besonders irritierend sei, dass die Bundesregierung die letzte Reform der Lkw-Maut zurückdrehen und die Mauteinnahmen allein dem Straßenbau widmen wolle, „während die Finanzierung des über Jahrzehnte vernachlässigten und rückgebauten Schienennetzes weiter unsicher bleibt“, heißt es in dem Antrag. Deutschland brauche endlich wie andere erfolgreiche Bahnländer in Europa eine stabile überjährige Finanzierung seiner Schieneninfrastruktur, schreiben die Grünen. Daher müsse die von der Vorgängerregierung „erfolgreich eingeleitete Steigerung“ der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft. An den Reformen der Lkw-Maut muss aus Sicht der Grünen festgehalten werden. Insbesondere müssten die in Folge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Einnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet werden. Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems vorzulegen. Ziel müsse sein, die Preisspirale bei den Trassenpreisen zu durchbrechen und sicherzustellen, „dass das flächendeckende Intercity-Netz erhalten bleibt und die Ticketpreise und versteckte Kosten wie Reservierungsentgelte nicht wegen immer weiter höherer Trassenentgelte steigen müssen“. Dritter Antrag der Grünen In ihrem neuen Antrag (21/2039) sprechen sich die Abgeordneten für einen „überjährigen Eisenbahnfonds mit Annuitätenfinanzierung nach österreichischem Vorbild“ für Aus- und Neubauvorhaben aus. Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung darüber, den Fonds parallel zum Bundeshaushalt 2027 in Gesetzesform und ab 1. Januar 2027 rechtssicher in Anwendung zu bringen, müssten rechtzeitig abgeschlossen werden, heißt es in dem Antrag. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Konzernstruktur der Deutschen Bahn AG (DB AG). Verlangt wird, dem Bundestag einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft vorzulegen, „der eine gesetzliche Verankerung des Infraplans sowie die Verknüpfung des Infraplans mit dem Geschäftsplan der DB InfraGO schafft“. Außerdem müsse der Aufsichtsrat der DB InfraGO auf Arbeitgeberseite ohne Vertreterinnen und Vertretern des DB-Konzerns gebildet werden. Noch bis Ende 2025, so schreiben die Grünen in ihrem Antrag, müssten die Unterlagen für die parlamentarischen Befassungen von neun zentralen Projekten des Bedarfsplans Schiene dem Verkehrsausschuss vorgelegt und anschließend die Planungen fortgesetzt werden. Genannt werden die Ausbaustrecke (ABS) Landshut – Plattling, die ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland, die Ausbau- und Neubaustrecke (ABS/NBS) München – Rosenheim – Kiefersfelden Grenze D/A, die Neubaustrecke (NBS) Dresden – Grenze D/CZ, die ABS/NBS Hamburg – Hannover, die ABS Bremerhaven – Bremen – Langwedel – Uelzen, die ABS/NBS Augsburg – Ulm, die ABS/NBS Frankfurt am Main – Mannheim sowie die ABS Mühldorf – Landshut. (hau/09.10.2025)