Klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung erörtert
Mit dem Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) will die Bundesregierung nach eigener Aussage einen „Geothermie-Turbo“ einleiten, „damit in Deutschland schnell mehr Geothermie genutzt werden kann“. Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz soll der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und – speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden. Dafür ist geplant, Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abzubauen. Erleichterungen sollen auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen werden. Auch für private Haushalte soll es einfacher werden, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten. Zugleich soll die Erkundung des Untergrundes mit Messfahrzeugen, die zur Ermittlung des Erdwärmepotentials erforderlich ist, durch das Gesetz ganzjährig ermöglicht werden. Die Belange von Natur- und Artenschutz bleiben dabei laut Regierung gewahrt. Neuerungen bei Bergschäden Ferner gibt es Neuerungen bei Bergschäden: Die Behörden können nach dem Entwurf künftig von den Geothermieunternehmen den Nachweis einer Deckungsvorsorge für Bergschäden verlangen. Damit würden Schadensfälle vollständig abgesichert. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz werde ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, heißt es. Gleichzeitig würden die europäischen Vorgaben der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) in nationales Recht überführt. (hau/09.10.2025)