Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“( 21/1846) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“. Cyberabwehr soll gestärkt werden Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen. Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressort bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die Militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/09.10.2025)