Bundestag setzt zwei Gremien ein und wählt deren Mitglieder

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, zwei Gremien eingesetzt und dessen Mitglieder gewählt. Einstimmig eingesetzt wurden jeweils auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes (21/1788) und ein Gremium gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes (21/1789). Beide Gremien bestehen aus neun Mitgliedern. Die Fraktionen hatten zur Besetzung beider Gremien Wahlvorschläge eingebracht (21/2049, 21/2050, 21/2051, 21/2052, 21/2053, 21/2054, 21/2055, 21/2056). Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes: Gewählt wurden: CDU/CSU (21/2049) : Heiko Hain, Axel Müller und Carsten Müller; AfD (21/2049): Tobias Matthias Peterka und Ulrich von Zons; SPD (21/2049): Sebastian Fiedler und Mahmut Özdemir; Union, AfD und SPD stimmten für ihren Wahlvorschlag, die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich. Bündnis 90/Die Grünen (21/2050): Dr. Lena Gumnior wurde einstimmig gewählt. Die Linke (21/2051): Clara Bünger wurde einstimmig gewählt. Wahlvorschlag der AfD abgelehnt Gremium gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes: Gewählt wurden: CDU/CSU (21/2052): Philip M. A. Hoffmann, Stefan Korbach und Mechthilde Wittmann wurden einstimmig gewählt. AfD (21/2053): Hauke Finger und Kay Gottschalk wurden nicht gewählt. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmen gegen den Wahlvorschlag der AfD. SPD (21/2054): Sebastian Fiedler und Ingo Vogel wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Bündnis 90/Die Grünen (21/2055): Max Lucks wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Die Linke (21/2056): Isabelle Vandre wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes Das neunköpfige Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes übt die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen aus. Artikel 13 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zulässig ist. Laut Absatz 6 unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Wohnraumüberwachung. Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes Das Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes wird vom Bundesfinanzministerium im Abstand von höchstens sechs Monaten über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) unterrichtet. Die Zentralstelle mit Sitz in Köln hat die Aufgabe, Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erheben, zu analysieren und an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterzugeben mit dem Ziel der Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung solcher Taten. Ministerium und Zentralstelle sind in dem Gremium ständig vertreten. Es beschließt anlassbezogen über die Hinzuziehung weiterer Stellen, soweit deren gesetzliche Zuständigkeiten betroffen sind. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. (vom/irs/09.10.2025)