Arbeits- und Sozialetat mehr als ein Drittel des Gesamtetats
Der Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der auch 2026 der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben wird, steht am Freitag, 26. September 2025, auf der Tagesordnung des Bundestags. Gut 90 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Im Haushaltsentwurf 2026 (21/600) sieht der Einzelplan 11 Ausgaben von 197,41 Milliarden Euro vor, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats und eine Steigerung im Vergleich zu 2025 um 7,07 Milliarden Euro. Diese Summe resultiert fast komplett aus steigenden Rentenzuschüssen. Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) kann mit Einnahmen in Höhe von 1,48 Milliarden Euro rechnen (2025:1,83 Milliarden Euro). Der Einzelplan 11 soll – wie sämtliche Einzelpläne des Bundes – dem Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der Löwenanteil im Einzelplan 11 entfällt dabei wie immer auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf insgesamt 140,23 Milliarden Euro vor (2025: 134,39 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 127,84 Milliarden Euro (2025: 122,5 Milliarden Euro). 64,36 Milliarden Euro (2025: 48,21 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 33,67 Milliarden Euro (2025: 32,1 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten steigen ebenfalls und summieren sich auf 19,67 Milliarden Euro (2025: 19,2 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 12,25 Milliarden Euro zu Buche (2025: 11,75 Milliarden Euro). Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund im kommenden Jahr 51,02 Milliarden Euro ausgeben (2025: 51,96 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft liegt wie im Vorjahr bei 13 Milliarden Euro 2025. Kosten für das Bürgergeld sollen leicht sinken Leicht sinkende Ausgaben sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 28,05 Milliarden Euro (2025: 29,6 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit steigen und sollen 4,7 Milliarden Euro kosten (2025: 4,1 Milliarden Euro). Steigen werden auch die Darlehen und sonstigen Leistungen an die Bundesagentur für Arbeit – auf 3,8 Milliarden Euro (2025: 2,35 Milliarden Euro). Deutlich sinken sollen die Ausgaben für das Bundesteilhabegesetz zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Statt 135,45 Millionen Euro wie 2025 sind für 2026 nun 69,96 Millionen Euro eingeplant, was die Regierung mit der planmäßigen Absenkung des Ansatzes für Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation erklärt. (che/hau/19.09.2025)