Mitglieder von fünf Gremien gewählt

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. September 2025, über Wahlvorschläge zur Besetzung von fünf Gremien abgestimmt. Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung: Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten Wahlvorschläge (21/1758, 21/1759, 21/1760 neu) für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gemäß § 4 des Entsorgungsfondsgesetzes vorgelegt. Gewählt wurden bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion (21/1758): CDU/CSU: Mitglieder: Olav Gutting, Dr. Andreas Lenz, Dr. Klaus Wiener; Stellvertretung: Mark Helfrich, Alexander Engelhard, Fabian Gramling; AfD: Mitglieder: Peter Boehringer, Georg Schroeter; Stellvertretung: Jürgen Koegel, Rainer Groß; SPD: Mitglieder: Dunja Kreiser, Michael Thews; Stellvertretung: Nadine Heselhaus, Bettina Hagedorn. Einstimmig gewählt wurden (21/1759): Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Katharina Beck; Stellvertretung: Harald Ebner. Einstimmig gewählt wurden (21/1760 neu): Die Linke: Mitglied: Christian Görke; Stellvertretung: Jörg Cezanne. Zweck des Fonds ist es, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und künftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die mit der Erfüllung des Stiftungszwecks und den Aufgaben des Fonds verbunden sind. Das Kuratorium kann sich dabei von der Deutschen Bundesbank beraten lassen. Es überwacht die Tätigkeiten des Vorstands. Das Kuratorium besteht aus Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Die Anzahl der Mitglieder des Bundestages ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird. Sie überschreitet nicht die Anzahl der Vertreter der Bundesregierung. Die Mitglieder werden für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Bundesstiftung Bauakademie: Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD hatten Wahlvorschläge (21/1761) für die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie vorgelegt. Gewählt wurden bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion: CDU/CSU: Mitglied: Michael Kießling; Stellvertretung: Stephan Stracke, Dr. Katja Strauss-Köster; AfD: Mitglied: Volker Scheurell; Stellvertretung: Dr. Götz Frömming; SPD: Mitglied: Hendrik Bollmann; Stellvertretung: Dr. Franziska Kersten. Die Stiftung Bauakademie soll als Trägerorganisation für den Wiederaufbau des Gebäudes der Berliner Bauakademie fungieren. Das Gebäude war nach dem Entwurf des preußischen Baumeisters Karl Friedrich Schinkel von 1832 bis 1836 auf dem Gelände des ehemaligen Packhofes für zwei preußische Behörden errichtet worden. Es brannte bei einem Bombenangriff am 3. Februar 1945 aus. Die Bauakademie soll an alter Stelle im Zentrum Berlins gegenüber vom Stadtschloss/Humboldtforum wieder aufgebaut werden. Im November 2016 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Bauakademie 62 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zollfahndungsgremium: Die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten Wahlvorschläge (21/1762, 21/1763, 21/1764) zur Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes vorgelegt. Gewählt wurden bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion (21/1762): CDU/CSU: Anja Karliczek, Carl-Philipp Sassenrath, Mechthilde Wittmann; AfD: Hauke Finger, Kay Gottschalk; SPD: Michael Thews, Ingo Vogel. Einstimmig gewählt wurde (21/1763): Bündnis 90/Die Grünen: Lukas Benner. Einstimmig gewählt wurde (21/1764): Die Linke: Katrin Fey. Das Gremium besteht aus neun vom Deutschen Bundestag bestimmten Abgeordneten. Es wird vom Bundesfinanzministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten über die Durchführung von besonderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr unterrichtet. Vor allem über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten solcher Maßnahmen sowie über die Benachrichtigung betroffener Personen soll dem Gremium berichtet werden. Die Wahlen zu diesem Gremium sollten bereits am 26. Juni 2025 stattfinden, waren damals aber von der Tagesordnung abgesetzt worden. Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas: CDU/CSU (21/1765), AfD (21/1766), SPD (21/1767), Bündnis 90/Die Grünen (21/1768) und Die Linke (21/1769) hatten Vorschlagslisten zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ vorgelegt. Einstimmig gewählt wurden (21/1765): CDU/CSU: Dr. Ottilie Klein, Andrea Lindholz, Dr. Mathias Middelberg. Nicht gewählt wurden (21/1766): AfD: Nicole Hess, Sven Wendorf. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Wahlvorschlag ab. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1767): SPD: Nancy Faeser, Dirk Wiese. Gewählt wurde bei Gegenstimmen der AfD (21/1768): Bündnis 90/Die Grünen: Marlene Schönberger. Gewählt wurde bei Gegenstimmen der AfD (21/1769): Die Linke: Bodo Ramelow. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter. Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: Gewählt wurden schließlich auch Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“. Dazu lagen Wahlvorschläge von CDU/CSU (21/1770), AfD ( 21/1771), SPD ( 21/1772), Bündnis 90/Die Grünen ( 21/1773) und Die Linke ( 21/1774) vor. Einstimmig gewählt wurden (21/1770): CDU/CSU: Mitglieder: Melanie Bernstein, Ralph Edelhäußer, Dr. Jan-Marco Luczak; Stellvertretung: Norbert Maria Altenkamp, Dr. Hülya Düber, Mechthild Heil. Nicht gewählt wurden (21/1771): AfD: Mitglieder: Nicole Höchst, Beatrix von Storch; Stellvertretung: Peter Bohnhof, Knuth Meyer-Soltau. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Wahlvorschlag ab. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1772): SPD: Mitglieder: Falko Droßmann, Carmen Wegge; Stellvertretung: Hakan Demir, Helge Lindh. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1773): Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Nyke Slawik; Stellvertretung: Max Lucks. Gewählt wurden bei Gegenstimmen der AfD (21/1774): Die Linke: Mitglied: Maik Brückner; Stellvertretung: Charlotte Antonia Neuhäuser. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Mirschfeld (1868 bis 1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken. Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. (eis/ste/vom/25.09.2025)