Kaum Änderungen im Etat für Justiz und Verbraucherschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. September 2025, die Etats des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07) und des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in zweiter Beratung angenommen. Für den Etat des Justizministeriums in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat des Bundesverfassungsgerichts wurde einstimmig angenommen. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) umfasst Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro (2024: 1,03 Milliarden Euro). Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 739,78 Millionen Euro rechnen (2024: 666,08 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Der Einzelplan 07 hat während der Haushaltsberatungen keine nennenswerten Änderungen erfahren. Die AfD-Fraktion hat zum Einzelplan 07 einen Entschließungsantrag (21/1661) vorgelegt, über den der Bundestag in der dritten Lesung am 18. September abstimmen wird. Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, dass Einnahmen von 512,38 Millionen Euro (2024: 472,38 Millionen Euro) erwartet. Im Wesentlichen sind das Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 303,96 Millionen Euro (2024: 252,82 Millionen Euro). Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 159,23 Millionen Euro (2024: 99,39 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 184,2 Millionen Euro (2024: 154,2 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen. Bundesgerichte und Generalbundesanwalt Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 69,18 Millionen Euro eingestellt (2024: 54,86 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 29,24 Millionen Euro (2024: 25,04 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 22,21 Millionen Euro (2024: 19,92 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 16,92 Millionen Euro (2024: 15,98 Millionen Euro). Bundesverfassungsgericht Auf 44,8 Millionen Euro wächst der Etat des Bundesverfassungsgerichts im Einzelplan 19 (2024: 41,3 Millionen Euro). (hau/18.09.2025)