Verkehrsetat mit 23,72 Milliarden Euro größter Investitionshaushalt
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 von Ausgaben in Höhe von 38,29 Milliarden Euro ausgehen – knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das sieht der Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung vor, den das Parlament am Dienstag, 16. September 2025, in zweiter Beratung angenommen haben. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen (21/1012, 21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr enthält Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor und ist damit der größter Investitionshaushalt. Als Einnahmen sind 14,23 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 15,87 Milliarden Euro 2024. Davon sollen 13,37 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2024: 15,14 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,39 Milliarden Euro beziffert (2024: 1,3 Milliarden Euro). Als Ergebnis der Haushaltsberatungen ist im Einzelplan 12 eine Steigerung der Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung um 59 Millionen Euro vorgesehen. Gegenfinanziert wird dies durch eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe (GMA), die von 260,21 Millionen Euro um insgesamt 86,04 Millionen Euro auf 346,25 Millionen Euro steigt. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen im Titel „Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)“ eingefügt. Ab 2026 sind 20 Millionen Euro für die MIG vorgesehen, weil sie – anders als ursprünglich geplant – nun doch über den 31. Dezember 2025 hinaus bestehen soll. Deutlich erhöht werden zudem die Verpflichtungsermächtigungen im Titel „Deutscher Beitrag zum Aufbau des europäischen, zivilen Satellitennavigationssystems GALILEO“ – von 67,5 Millionen Euro auf 166,6 Millionen Euro. Weniger Ausgaben für Bundesfernstraßen Auf die Bundesfernstraßen entfallen laut Etatentwurf Ausgaben von 10,82 Milliarden Euro (2024: 12,79 Milliarden Euro), davon 9,39 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2024: 11,47 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 3,63 Milliarden Euro (2024: 6,03 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung Jahr auf 2,08 Milliarden Euro (2024: 2,29 Milliarden Euro). Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 756,52 Millionen Euro eingestellt (2024: 523,84 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,49 Milliarden Euro (2024: 1,31 Milliarden Euro). Für Radwege an Bundesstraßen sollen wie bisher 120 Millionen Euro bereitgestellt werden. Reduzierung der Trassenpreise Für die Bundesschienenwege sind 12,6 Milliarden Euro vorgesehen – deutlich weniger als für 2024 (16,4 Milliarden Euro). Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen in Höhe von 456,28 Millionen Euro nach 1,68 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind 275 Millionen Euro eingestellt (2024: 229,33 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr 105 Millionen Euro (2024: 145 Millionen Euro). Der Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2024: 7,47 Milliarden Euro) wurde in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verschoben – ebenso wie die Mittel für die Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) (2024: 1,08 Milliarden Euro). Eigenkapital der Deutschen Bahn AG soll deutlich erhöht werden Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG soll mit 8,48 Milliarden Euro aufgestockt werden (2024: 5,5 Milliarden Euro). Zusätzlich sieht der Entwurf ein Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Höhe von 3 Milliarden Euro vor. Zwei Milliarden für den Verkehr in den Gemeinden Zwei Milliarden Euro – und damit doppelt so viel wie 2024 – sollen im kommenden Jahr bereitgestellt werden, um die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern. 1,11 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2024: 588,73 Millionen Euro). 888,9 Millionen Euro sind geplant als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“, gehen (2024: 411,27 Millionen Euro). Die Bundeswasserstraßen sollen mit 1,99 Milliarden Euro bedacht werden im Vergleich zu 1,77 Milliarden Euro 2024. 895 Millionen Euro sind für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen vorgesehen (2024: 724,76 Millionen Euro). Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 Mittel in Höhe von 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. (hau/16.09.2025)
