Wahl zur Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht

Der Bundestag stimmt am Freitag, 11. Juli 2025, ohne Aussprache über einen Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts (21/782) ab. Demnach wird Prof. Dr. Günter Spinner als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Dr. Josef Christ vorgeschlagen. Die Wahl zur Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht ist geheim. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 316 Stimmen, auf sich vereinigt. Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz Nach Artikel 94 Absatz 1 des Grundgesetzes besteht das Bundesverfassungsgericht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören. Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts setzen sich jeweils aus acht Mitgliedern zusammen. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden drei Richter jedes Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt. Gewählt werden sollen nur Richter, die wenigstens drei Jahre an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sind. Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze, dem vollendeten 68. Lebensjahr. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Amtszeit führen sie ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort. (vom/08.07.2025)