Weniger Geld für wirtschaft­liche Zusammen­arbeit und Entwicklung

Über den Etatvorschlag der Bundesregierung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23), der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 (21/500) enthalten ist, berät der Bundestag am Mittwoch, 9. Juli 2025, 90 Minuten lang. Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) soll dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr 10,27 Milliarden Euro (2024: 11,22 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Damit könnte der Entwicklungsetat um rund 940 Millionen Euro schrumpfen, so stark wie kein anderer Einzeletat im Bundeshaushalt. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 6,57 Milliarden Euro ist der Einzelplan 23 gleichwohl der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Die Vorlage soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen dem Regierungsentwurf zufolge 4,84 Milliarden Euro zur Verfügung, 2024 waren es 5,15 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 1,95 Milliarden Euro (2024: 2,07 Milliarden Euro), von denen 1,71 Milliarden Euro auf Zuschüsse (2024: 1,78 Milliarden Euro) und 243 Millionen Euro auf Darlehen (2024: 292,49 Millionen Euro) entfallen. Die bilaterale technische Zusammenarbeit umfasst laut Entwurf 1,87 Milliarden Euro nach 1,79 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur sollen von 1,04 Milliarden Euro 2024 auf 722,47 Millionen Euro sinken. Beiträge an die Vereinten Nationen und internationale NGOs Gesamtausgaben in Höhe von 1,93 Milliarden Euro (2024: 2,26 Milliarden Euro) sieht der Etat von Ministerin Alabali Radovan im Kapitel: „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ vor. Unter anderem soll die Beteiligung am Welternährungsprogramm nur noch 28 Millionen Euro betragen (2024: 58 Millionen Euro). Der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europäischen Union, den Abkommen von Lomé und Cotonou) soll von 309,27 Millionen Euro auf 166,5 Millionen Euro sinken. Für „entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz“ sind 751,39 Millionen Euro eingeplant (2024: 850,18 Millionen Euro). Als Beiträge an die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sieht der Entwurf 556,51 Millionen Euro vor (2024: 564,47 Millionen Euro). (hau/joh/02.07.2025)