Vereinfachung von Genehmigungen für erneuerbare Energien

Die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien steht am Freitag, 27.Juni 2025, auf der Tagesordnung. Demnach legen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD an, einen Gesetzentwurf „zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs“ ( 21/568) in erster Lesung vor. Der Entwurf soll im Anschluss aller Voraussicht nach zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden. Gesetzentwurf der Koalition Mit dem Gesetz sollen neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz auch Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz, im Windflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch umgesetzt werden. Ziel ist es, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu verkürzen. Dazu sind unter anderem bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Art des Vorhabens unterschiedlich lang sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf die Möglichkeit schaffen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Ab dem 21. November 2025 sollen zudem Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch erfolgen. Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zielt darauf, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 zu steigern. Um das zu erreichen, sind in der Richtlinie vor allem Maßnahmen vorgesehen, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen. Schon die Ampelkoalition hatte 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED III-Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie vorgelegt, mit dem insbesondere Beschleunigungsgebiete planerisch ausgewiesen werden und in denen Genehmigungsverfahren für Vorhaben im Bereich Windenergie verkürzt werden sollten. Das parlamentarische Verfahren konnte aufgrund von Koalitionsbruch und Neuwahlen jedoch nicht abgeschlossen werden. (sas/eis/27.06.2025)