Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beraten am Donnerstag, 5. Juni 2025, über die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt. Die Vorlage (21/323) wird im Anschluss an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überweisen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss. Ebenfalls an den Finanzausschuss überwiesen wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ (21/356). Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf Unternehmen in Deutschland massiv entlasten und Investitionsanreize setzen. Bereits im laufenden Jahr ist ein Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen. Als Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. Antrag der Grünen Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallen, wie es in ihrem Antrag (21/356) heißt. Die Fraktion beziffert die dadurch generierbaren Steuereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen. Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde Euro könnte dem Antrag zufolge in den Staatssäckel fließen, wenn die Besteuerung bei sogenannten „Share Deals“ grundlegend reformiert würde, „sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt“. „Organisierte Steuerhinterziehung bekämpfen“ Die Antragstellerin will ferner die Befreiung bei der Erbschaftsteuer für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten beenden. Das gilt auch für die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro, „die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung“ führe. In ihrem Antrag thematisieren die Grünen ferner die „organisierte Steuerhinterziehung“, die es „entschieden zu bekämpfen“ gelte. Unter anderem geht es dabei um „schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle“. Gefordert werden auch „effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug“. (bal/04.06.2025)