Rechtliche Rahmenbedingungen der EHSH-Kurse

Im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ist geregelt, dass der Bund für den Schutz der Zivilbevölkerung zuständig ist. Dazu zählt auch die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten (kurz: EHSH). Der Bund fördert solche Kurse mit dem Ziel, die Selbst- und Fremdhilfefähigkeit der Menschen zu stärken. Dies trägt entscheidend zur Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung gegenüber Krisen bei und rettet damit Leben. Die Kurse werden durch Mittel des Bundes finanziert.