Landwirtschaftliche Sozialpolitik dominiert Agraretat

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 1. Februar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ab. Der Einzelplan 10 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8610, 20/8661) Ausgaben von 6,93 Milliarden Euro im Vergleich zu 7,25 Milliarden Euro 2023 und 6,83 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Bundesminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 101,57 Millionen Euro rechnen, 2023 waren es 82,17 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 1,55 Milliarden Euro, knapp 200.000 Euro unter dem von der Bundesregierung geplanten Betrag. Landwirtschaftliche Sozialpolitik Die Landwirtschaftliche Sozialpolitik umfasst Ausgaben von 4,11 Milliarden Euro (2023: 4,08 Milliarden Euro). Davon entfallen 2,44 Milliarden Euro auf die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte (2023: 2,45 Milliarden Euro) und 1,53 Milliarden Euro (2023: 1,48 Milliarden Euro) auf die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte. Aufgestockt werden sollen beispielsweise im Vergleich zum Regierungsentwurf auch die Mittel für das Bundesprogramm Ökolandbau. Der Titel soll um vier Millionen Euro auf 40 Millionen Euro erhöht werden. Synthetische Cannabinoide Der Haushaltsausschuss entschied in den Etatberatungen, dass das Bundesinstitut für Risikoforschung eine Risikobewertung von synthetischen Cannabinoiden vorlegen soll. Die Datenlage dazu sei unzureichend, hieß es in der Begründung. 2024 sollen dafür eine Million Euro und 2025 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind für 2024 und 2025 jeweils 500.000 Euro für die Forschung zu nachwachsenden Rohstoffen wie etwa Hanf als Bau- und Dämmstoff vorgesehen. Darüber hinaus soll das Julius-Kühn-Institut 2024 und 2025 jeweils 300.000 Euro zusätzlich „für Studien zu angepasstem Anbau von Hanf auf deutschen Böden“ erhalten. Zukunfts- und Investitionsprogramm Die Aufstockungen der Titel sind durch Kürzungen im Einzelplan vollständig gegenfinanziert. Deutlich abgesenkt wird unter anderem der Zuschuss für das Zukunfts- und Investitionsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und zwar von 188 Millionen Euro auf 123,6 Millionen Euro. Gefördert werden damit unter anderem Investitionen in Güllelagerung, -aufbereitung und -ausbringung. Zur Begründung wird die Anpassung an den Bedarf wegen des Auslaufens des Programms genannt. Die Verpflichtungsermächtigungen zu den Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei sinken um 150 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro bis 2027. (vom/hau/20.01.2024)