Leichter Rückgang der Ausgaben im Umweltetat

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 1. Februar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ab. Der Einzelplan 16 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/7800, 20/7802) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8616, 20/8661) enthält geplante Ausgaben von 2,4 Milliarden Euro (wie im Regierungsentwurf) im Vergleich zu 2,45 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) plant mit Einnahmen von 1,06 Milliarden Euro gegenüber 894,18 Millionen Euro 2023. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 2,52 Milliarden Euro. Änderungen des Haushaltsausschusses Der Haushaltsausschuss hatte in den Etatberatungen unter anderem die Mittel für die internationale Zusammenarbeit von 13,98 Millionen Euro auf 14,48 Millionen Euro angehoben und bei den Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen von 38 Millionen Euro auf 37,57 Millionen Euro gekürzt. Beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurden die Nicht-IT-Verwaltungsausgaben von 13,78 Millionen Euro auf 9,78 Millionen Euro reduziert. Dafür erhält das Bundesamt für Strahlenschutz für den Kauf von IT-Ausrüstung 4,41 Millionen Euro statt 4,16 Millionen Euro. Das nachgeordnete Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau soll 181,14 Millionen Euro erhalten (2023: 177,63 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz auf der Insel Vilm und in Leipzig 56,36 Millionen Euro (2023: 58,24 Millionen Euro), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin 72,74 Millionen Euro (2023: 63,49 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter 83,09 Millionen Euro (2023: 76,14 Millionen Euro). (vom/29.01.2024)