Anhörung zum Thema „Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen“

Der Rechtsausschuss befasst sich am Montag, 10. Februar 2025, mit dem Thema „Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen“. Die öffentliche Anhörung beginnt um 17 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hausund dauert etwa zwei Stunden. Dazu liegen den Abgeordneten ein Gesetzentwurf (20/13775) und ein Antrag (20/13776) vor. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf und Antrag Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraph 218a gestrichen werden. Die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren zu verbessern, fordert ein Antrag (20/13776). Eine Studie, die durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert und im April veröffentlicht wurde, habe gezeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, Schwierigkeiten haben, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren, insbesondere weil sie den Schwangerschaftsabbruch geheim halten wollen oder müssen. Fast 60 Prozent der Befragten hätten demnach Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Informationen, zitiert der Antrag die Studienergebnisse weiter. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche kostendeckend durch die Krankenkassen finanziert werden und Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen werden. (che/scr/23.01.2025)