Ausgaben des Justizetats über dem Vorjahresniveau

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 1. Februar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums der Justiz und über den Etat des Bundesverfassungsgerichts ab. Der Einzelplan 07 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8607, 20/8661) umfasst wie im Regierungsentwurf Ausgaben von 1,03 Milliarden Euro (2023: 1,01 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 78,99 Millionen Euro. Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) mit Einnahmen von 666,08 Millionen Euro rechnen (2023: 640,23 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu fast zwei Dritteln selbst. Einnahmen nachgeordneter Behörden Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 472 Millionen Euro (2023: 457 Millionen Euro) erwartet, und zwar vor allem Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 252,82 Millionen Euro (2023: 252,734 Millionen Euro). Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 99,39 Millionen Euro (2023: 99,81 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 154,21 Millionen Euro (2023: 139,21 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen. Bundesgerichte und Generalbundesanwalt Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 54,86 Millionen Euro eingestellt (2023: 54,76 Millionen Euro), für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 58,24 Millionen Euro (2023: 65,38 Millionen Euro) und für das Bundesverwaltungsgericht 25,04 Millionen Euro (2023: 24,74 Millionen Euro). Der Bundesfinanzhof in München erhält 19,92 Millionen Euro (2023: 18,72 Millionen Euro), das ebenfalls in München befindliche Bundespatentgericht 15,98 Millionen Euro (2023: 15,28 Millionen Euro). Beschlüsse des Haushaltsausschusses In den Etatberatungen beschloss der Haushaltsausschuss, einen Zuschuss von 600.000 Euro für „Hate Aid“ einzustellen. Damit soll das Projekt „Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich“ unterstützt werden und die Arbeit der Organisation weiter digitalisiert werden. Im Regierungsentwurf war keine Förderung von „Hate Aid“ vorgesehen. Der Ausschuss erhöhte zudem den Zuschuss an die Stiftung Datenschutz um 110.000 Euro auf 1,11 Millionen Euro. Damit soll die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden. Zur Unterstützung der Arbeit des beim Justizministerium angesiedelten Nationalen Normenkontrollrates werden ferner zusätzliche 210.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt. Zur Gegenfinanzierung wurde bei der Verwaltungskostenerstattung an die Länder gekürzt und die Globale Minderausgabe im Etat erhöht. Etat des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) kann 2024 41,31 Millionen Euro ausgeben (2023: 40,47 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen wie 2023 40.000 Euro betragen. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 627.000 Euro. (vom/scr/20.01.2024)