Fast 176 Milliarden Euro für Arbeit und Soziales
Der Bundestag stimmt am Freitag, 2. Februar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ab. Der Einzelplan 11 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/78700, 20/7802) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8611, 20/8661) Ausgaben von 175,68 Milliarden Euro, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats (2023: 166,23 Milliarden Euro). Die Einnahmen im Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) sollen 2024 mit 1,84 Milliarden Euro niedriger ausfallen als 2023 (2,82 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 6,93 Milliarden Euro. Höherer Beitrag für das Bürgergeld-Bonus Im Ergebnis der Haushaltsberatungen zum größten Einzeletat im Bundeshaushalt wurde der Beitrag für das Bürgergeld auf 26,5 Milliarden Euro erhöht. Noch im Herbst war gleichwohl eine Erhöhung des Regierungsansatzes von 24,3 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro (plus 3,4 Milliarden Euro) geplant. Die jetzt vorgenommenen Kürzungen werden mit „Verbesserungen beim Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ begründet, die zu geringeren Ausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro in 2024 führen sollen. Durch stärkere Sanktionen für „Totalverweigerer“ werden zudem Minderausgaben in Höhe von 150 Millionen Euro erwartet. Gekürzt wird auch bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, und zwar um 50 Millionen Euro auf 4,15 Milliarden Euro. Dies soll durch die Streichung des Bürgergeldbonus gelingen. Bisher erhielten erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Bonus in Höhe von 75 Euro für jeden Monat der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen. Niedrigerer Zuschuss an die Rentenversicherung Beschlossen wurde bei den Beratungen auch, den Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung um 245 Millionen Euro abzusenken. Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung steigt um 1,4 Milliarden auf 11,1 Milliarden Euro. Die Mehrbedarfe sind laut Haushaltsausschuss vor allem in der sich deutlich eintrübenden wirtschaftlichen Entwicklung und den steigenden Arbeitslosenzahlen unter Berücksichtigung der Eckwerte aus der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2023 begründet. Höhere Erstattungen für Grundsicherung im Alter Erhöht werden auch die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie steigen um 1,4 Milliarden Euro auf 10,9 Milliarden Euro. Geringer fällt der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet aus. Die Absenkung um 61,31 Millionen Euro auf 12,02 Milliarden Euro erfolgt den Angaben zufolge aufgrund der Rentenschätzung vom Oktober 2023. In den Etatberatungen hat der Haushaltsausschuss zudem eine Reduzierung der Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds um 120.000 Euro auf 129,4 Millionen Euro beschlossen. Diese Kürzung dient der Gegenfinanzierung der Aufstockung von Beiträgen an die Internationale Arbeitsorganisation ILO. (vom/hau/20.01.2024)