Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 5. Dezember 2024, rund eine halbe Stunde lang über Anträge der Gruppe BSW mit dem Titel „Verbrenner-Aus stoppen – Zukunft der deutschen Automobilindustrie sichern – Arbeitsplätze schützen und Wohlstand bewahren“ (20/11541) und der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors“ (20/1175) ab. Zum BSW-Antrag liegt eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (20/13655), zum CDU/CSU-Antrag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/13608) vor. Noch ist allerdings offen, ob über die Vorlagen abgestimmt oder ob sie zurück an die Ausschüsse überwiesen werden sollen. Antrag des BSW Der Antrag der Gruppe BSW zielt darauf ab, das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 zu stoppen. Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setzten, sei ein „schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler“, schreiben die Abgeordneten. Dieser Fehler könne Wohlstand und Arbeitsplätze vernichten und drohe weltweit führendes Know-how der heimischen Industrie zu zerstören. „Das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 gefährdet Hunderttausende Arbeitsplätze bei den Automobilkonzernen und unzähligen Zuliefererbetrieben“, heißt es weiter. Statt weltweit geschätzte Technologieführerschaft aufzugeben, sollte diese weiterentwickelt werden, lautet die Empfehlung. Von der Bundesregierung verlangt das BSW daher, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, das beschlossene Verbot von Neuzulassungen für Benzin- und Dieselmotoren zurückzunehmen und die Regelung dahingehend anzupassen, „dass Neuzulassungen von benzin- und dieselbetriebenen Verbrennermotoren auch über 2035 hinaus möglich sein werden“. Die Regierung solle zudem ein Gesetz vorlegen, das die Weiterentwicklung und Optimierung des Ressourcenverbrauchs und der Effizienz von Verbrennermotoren öffentlich fördert. Darüber hinaus müsse öffentliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit zum Zwecke der Effizienzsteigerung von Verbrennermotoren und der Entwicklung alternativer Kraftstoffe, wie E-Fuels, Wasserstoff und Ammoniak, ausreichend finanziert werden, heißt es in dem Antrag. Antrag der CDU/CSU Im Antrag der Unionsfraktion (20/11759) wird die Bundesregierung aufgefordert, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland „dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern“ und zu einer breit anwendbaren Dekarbonisierungsoption für den Verkehrsbereich weiterzuentwickeln. Gute und bezahlbare klimafreundliche Mobilität müsse zur obersten Maxime im Bereich der Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw gemacht werden, verlangen die Abgeordneten. Bei der Gestaltung der Mobilität der Zukunft müsse daher im Personen- und im Güterverkehr ein technologieoffener Ansatz verfolgt werden. Zudem wird die Regierung aufgefordert, sich gegen Forderungen nach einem automatischen Vorrang bei Investitionen der Schiene gegenüber der Straße auszusprechen. Die klimafreundlichen Kraftstoffe zum Betrieb von „E-Fuels-Only“- Fahrzeugen sollten der Unionsfraktion zufolge nicht bereits ab 2035 die Vorgabe einer 100-prozentigen CO2-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen erfüllen müssen. Vielmehr solle zunächst die bereits geltende Nachhaltigkeitsvorgabe der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU greifen. In dem Antrag wird außerdem verlangt, zur Beurteilung klimafreundlicher Kraftstoffe und alternativer Antriebssysteme vergleichbare Maßstäbe anzulegen. Dies müsse vor allem im Vergleich zu batterieelektrischen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Brennstoffzelle gelten, schreibt die Unionsfraktion. (vom/hau/04.12.2024)