Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Freitag, 18. Oktober 2024, mit mehreren Vorlagen zur inneren Sicherheit, sofern der zuvor abgestimmte Antrag auf Absetzung der Debatte von der Tagesordnung abgelehnt wird.. Zum sogenannten Sicherheitspaket liegen dem Plenum zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) und „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) in den vom Innenausschuss geänderten Fassungen (20/13413 Buchstaben a und b) vor, über die die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung entscheiden. Änderungsantrag und Entschließungsanträge Ein Änderungsantrag (20/13424) sowie drei Entschließungsanträge (20/13415, 20/13416, 20/13417), die die CDU/CSU-Fraktion zu dem ersten Regierungsentwurf eingebracht hat, werden ebenfalls namentlich abgestimmt. Darüber hinaus liegt dem Parlament ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/13414) vor. Mit ihrem Änderungsantrag (20/13424) zum Gesetzentwurf der Koalition (20/12805), der in zweiter Lesung abgestimmt wird, will die Unionsfraktion durch die Einfügung der Worte „durch Zurückweisung an der Grenze“ in Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes „ausdrücklich“ klarstellen, dass die Bundesregierung zur Zurückweisung verpflichtet ist. Anträge der AfD Der Bundesstag stimmt zudem über Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“ (20/11626) und „Gezielte Sanktionierung von Messerangriffen statt Verschärfungen im Waffenrecht – Keine weiterer Belastung der Allgemeinheit“ (20/12976) zur namentlichen Abstimmung vor. Abgestimmt wird auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/13413 Buchstaben c und e). Erster Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach sollen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Vorgesehen ist ferner der „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Verschärft wird zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass etwa bei Volksfesten, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr der Umgang mit Messern „untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen. Zweiter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach werden neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen. Ziel der Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet ist der Vorlage zufolge insbesondere, „mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren“. Für BKA und Bundespolizei sollen zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Diese Befugnisse können laut Vorlage bei großen Datenmengen dazu dienen, Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen, und auf diese Weise die Polizeibehörden in die Lage versetzen, „bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten“. Änderungen im Ausschuss Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Innenausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Oktober, zu beiden Gesetzentwürfen gemeinsame Änderungsanträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dabei wurde der Änderungsantrag zu dem Entwurf zur verbesserten Terrorismusbekämpfung bei Enthaltung der AfD-Fraktion von der CDU/CSU-Fraktion und den beiden Gruppen abgelehnt und der zweite Änderungsantrag von der gesamten Opposition. Danach werden etwa Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nur von Leistungen ausgeschlossen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält. Auch sollen sich Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie „sittlich zwingend geboten“ sind. Begrenzt wird die Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich öffentlicher Internet-Daten. Unter anderem muss dafür nun der Verdacht einer „besonders schweren“ Straftat vorliegen. Auch soll die Bundesregierung vor dem Einsatz solcher Maßnahmen in einer Rechtsverordnung „das Nähere zu dem technischen Verfahren“ bestimmen und dazu vorher die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören. Beim Waffenrecht wurden die Ausnahmen vom Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen erweitert, beispielsweise um den Anlieferverkehr sowie um Inhaber und Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kunden. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“. In ihrem Antrag (20/11626) plädiert die Fraktion dafür, „jeden, auch wenn er kundtut, ,Asyl‘ beantragen zu wollen, zurückzuweisen, wenn er unberechtigterweise aus einem sicheren Transitland einreisen will“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, die Bundespolizei unverzüglich anzuweisen, bestimmte bilaterale und multilaterale Rückübernahmeabkommen mit den Benelux-Ländern, Dänemark, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Tschechien anzuwenden sowie ein multilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Polen und ein „bilaterales Abkommen zur Durchführung multilateraler Rückübernahmeabkommen Polen“. Auch setzt sich die Fraktion in dem Antrag dafür ein, „die Bundesgrenze sofort kontrollierbar zu machen, gegebenenfalls auch durch die Errichtung von Grenzzäunen“. Des Weiteren soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die Verfahrensdauer der Bearbeitung unzulässiger und offensichtlich unbegründeter Asylanträge einschließlich der anschließenden Beschreitung des Rechtswegs drastisch verkürzen. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Praxis des generellen Verbleibs abgelehnter Asylbewerber in Deutschland zu beenden und entgegenstehende rechtliche Regelungen auf nationaler wie internationaler Ebene entsprechend anzupassen“. Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem, die „wichtigsten Anreize für die illegale Einwanderung nach Deutschland“ zu beseitigen. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf eine „gezielte Sanktionierung von Messerangriffen“. In einem Antrag (20/12976) fordert sie, „aufgrund der negativen Entwicklungen im Bereich der Inneren Sicherheit und des starken Anstiegs der Messerkriminalität“ eine Kehrtwende der deutschen Migrationspolitik einzuleiten, „die sich in einem vorrangigen Schutz der deutschen Außengrenzen vor unerlaubt Einreisenden über sichere EU-Mitgliedstaaten niederschlagen muss“. Auch fordert sie die Bundesregierung in der Vorlage auf, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu ergänzen mit dem Ziel, „ein Regelbeispiel mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren einzufügen, welches dann verwirklicht sein soll, wenn zur Begehung der Tat ein Messer als Tatmittel“ eingesetzt wird. Ferner plädiert sie in dem Antrag unter anderem dafür,, dass in Integrationskursen „ausdrücklich vermittelt wird, dass der Staat eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Messerangreifer verfolgt und welche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung drohen“. (sto/eis/17.10.2024)