Schwanger- und Mutter­schaft bei Gründer­innen

Die Unionsfraktion will Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern. Über den dazu vorgelegten gleichlautenden Antrag (20/6911) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2024, nach 40-minütiger Debatte ab. In seiner Beschlussvorlage empfiehlt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Ablehnung des Antrags (20/12067). Antrag der Union Um die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz zu verbessern, fordert die Unionsfraktion unter anderem, Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen. Zudem sollte eine Anlaufstelle eingerichtet werden, bei der sich Selbstständige über Möglichkeiten und Ansprüche informieren könnten, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll aus Sicht der Abgeordneten das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und Zahlungseingänge während des Elterngeldbezuges „auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen“ abgestellt werden. In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gelten würden. (des/hau/12.10.2024)