Diskussion über die Zukunft der Automobilindustrie

„Jetzt handeln – Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten“ lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrags, den der Bundestag am Freitag, 27. März 2026, erstmals beraten hat. Außerdem wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „E-Auto-Förderung wirksam ausrichten – Sozial, klimawirksam und europäisch“ (21/4952) diskutiert. Nach einstündiger Debatte sind die Vorlagen an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen worden. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (21/4952) eine E-Auto-Förderung, die Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit verbindet. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, staatliche Fördergelder nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge, vor allem batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zu zahlen. Autos mit fossilen Antriebskomponenten, wie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, seien von der Förderung auszuschließen. Öffentliche Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollten „nur dort eingesetzt werden, wo sie unmittelbar zur Emissionsminderung beitragen“, heißt es in dem Antrag. Die Förderung solle sich nach dem Einkommen und „gezielt“ an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen richten. Deshalb müsse die Förderfähigkeit für Haushalte ohne Kinder bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bis zu 70.000 Euro begrenzt werden. Als verbindliche Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge sehen die Grünen 45.000 Euro für Haushalte mit Kindern sowie 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder vor. „Mitnahmeeffekte und die Subventionierung von hochpreisigen Modellen“ gelte es zu vermeiden. Um den Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos anzutreiben, solle „ein Konzept zur systematischen Entwicklung einer Förderung für den Gebrauchtwagenmarkt für emissionsfreie Fahrzeuge“ vorgelegt werden. Für förderfähige Fahrzeuge mit der Möglichkeit, Strom aus der Batterie wieder ins Netz zu speisen, solle ein zusätzlicher Bonus gezahlt werden, „da diese Fahrzeuge in der Anschaffung teurer sind, aber für die dezentrale Netzstabilität einen großen Mehrwert besitzen“, heißt es in dem Antrag. (nki/hau/27.03.2026)