Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
Der Bundestag hat den von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ (21/4933) am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ das Boykottverbot in Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erweitern. Künftig sollen danach auch gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von ihnen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, Maßnahmen untersagt werden, „die darauf abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu veranlassen“. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Wirtschaftsunternehmen ihrer Auffassung nach „in politischen Fragen einem zunehmenden Konformitätsdruck ausgesetzt“ sind. Eine „vermutete Nähe zur AfD“ führe zu Boykottaufrufen. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies sei ein Problem, „wenn derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet“. (hau/des/26.03.2026)
