Antrag fordert Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken“ (21/4942), beraten. Der Antrag wurde mi Anshcluss der Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt die Federführung. Antrag der AfD Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen so erweitern, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in sogenannten „Problemimmobilien“ regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen durchführen kann, „hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann“. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so auszugestalten, dass insbesondere „Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden“. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem Leistungsbetrug besteht. Digitales Datenaustauschsystem verlangt Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein „bundesweit einheitliches, zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden, Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft“. Er soll laut Vorlage automatisierte Datenabgleiche bei festgestellten Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf Missbrauch ermöglichen und klare Prüfungsanlässe definieren, insbesondere Sammeladressen, Überbelegungshinweise, Scheinarbeitsverhältnisse und unstimmige Meldestrukturen. Daneben schlägt die Fraktion vor, ein Bundesprogramm „Problemimmobilien“ auf den Weg zu bringen, das den Ankauf, die Entmietung oder den Abriss verwahrloster Immobilien fördert, kommunale Task Forces rechtlich und personell stärkt sowie Maßnahmen gegen bekannte Betreiber illegaler Wohn- und Ausbeutungsstrukturen erleichtert. Zugleich plädiert die Fraktion in dem Antrag unter anderem dafür, die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei „Problemimmobilien“ zu erleichtern. (hau/26.03.2026)
