Abgesetzt: Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign

Von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages wieder abgesetzt wurde die erste Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“. Die Debatte war ursprünglich für Donnerstag, 26. März 2026, geplant. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/20.03.2026)