Fragestunde am 25. März
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4849), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 68 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das 13 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium des Innern war mit elf Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, fünf Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vier Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit je drei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auseinandersetzen. Bei zwei Fragen war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei einer Frage das Bundesministerium für Gesundheit gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber getroffen hat, den Angriff seit 28. Februar 2026 durch die USA und Israel auf den Iran als völkerrechtswidrig einzustufen. Wenn ja, wollte Limburg wissen, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum sie eine solche Bewertung noch nicht getroffen hat. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, wie dessen Zeitplan für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen aussieht. Zudem fragte Görke, ob es dafür einer europäischen Regelung bedarf oder ob der Bund die rechtliche Kompetenz hat, eine solche Steuer auch ohne EU-Regelung eigenständig zu beschließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.03.2026)
