Melderegister für Transpersonen und Persisch in der Führerscheinprüfung
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 23. März 2026, befasst. Zunächst beriet er über die Forderung, im Meldewesen keine Führung eigener Register zur Erfassung von Transpersonen und nichtbinären Personen zuzulassen. In der zweiten Stunde ging es um die Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Sprache für die Führerscheinprüfung.. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (23.03.2026)
