Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz

Über die Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) debattiert das Parlament am Freitag, 20. März 2026. Für die erste Lesung des Gesetzentwurfs „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)“ (21/4594) ist eine Stunde eingeplant. Zur Beratung stehen dann auch Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Gesellschaftliche Risiken von KI-Systemen ernst nehmen“ (21/4758) beziehungsweise „Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme“ (21/4759). Sämtliche Vorlagen sollen im Anschluss an die Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll jeweils der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Verordnung (EU) 2024 / 1689 legt laut Bundesregierung einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) in der Europäischen Union fest. Dadurch solle ein einheitlicher Binnenmarkt für KI-gestützte Waren und Dienstleistungen geschaffen, Innovationen gefördert und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, sichergestellt werden. Die Verordnung verfolge dabei einen risikobasierten Ansatz und enthalte insbesondere Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich, besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Pflichten für Akteure in Bezug auf solche Systeme, Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme sowie Maßnahmen zur Innovationsförderung mit besonderem Augenmerk auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollen nach dem Willen der Abgeordneten im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden. In einem Antrag (21/4758) fordert die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird. Hierzu sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland solle die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen, schreibt die Fraktion in dem Antrag weiter. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag wendet sich Die Linke gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie Algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum (21/4759). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. Weiter fordern die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie retrograd) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung konsequent geahndet und unterbunden werden kann. (lbr/hau/19.03.2026)