Interfraktioneller Antrag zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests
Einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ berät der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals. Nach 60-minütiger Debatte soll der Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Die Federführung bei den weiteren Beratungen soll beim Gesundheitsausschuss liegen. Fraktionsübergreifender Antrag Bei dem Test handelt es sich dem Antrag zufolge um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden kann. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelangt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte, schreiben sie. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screening-Test geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen. Zunahme der Zahl invasiver pränataler Tests Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen, heißt es weiter. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimester-Screening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. Interdisziplinäres Expertengremium gefordert Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. (pk/hau/17.03.2026)
