Grünen-Anträge zur Patientenversorgung beraten

Die medizinische Versorgung stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 18. März 2026. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorlage mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ (21/2823) wurde nach halbstündiger Debatte dem federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der zweite Antrag mit dem Titel „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667) wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/3075) mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern die rasche Vorbereitung und Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems im Gesundheitswesen. Ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Gesundheitssystem basiere auf einer starken, patientenzentrierten Primärversorgung. Eine leistungsfähige Primärversorgung setze eine wohnortnahe, niedrigschwellige erste Anlaufstelle für Patienten voraus, heißt es in ihrem Antrag (21/2823). Die primärversorgende Stelle sei bei Erwachsenen in der Regel die Hausarztpraxis, bei Kindern die Kinderarztpraxis. Die Bundesregierung verkenne bei ihrem geplanten Primärarztsystem, dass angesichts der demografischen Entwicklung und des Mangels an Hausärzten eine Versorgung nur mit multiprofessionellen Teams gelingen könne. Notwendig sei die rasche Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems, das auf Digitalisierung, berufsgruppenübergreifende Teams, Koordination der Patientenbehandlung und Prävention setzr. Wohnortnahe Versorgung Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass vorbereitend sichergestellt werden soll, dass allen Versicherten innerhalb von 20 Autominuten vom Wohnort eine hausärztliche und kinderärztliche Praxis zur Verfügung steht. Die haus- und kinderärztlichen Praxen sollten die koordinierende Funktion innerhalb des Versorgungssystems übernehmen. Patienten sollten dort möglichst abschließend behandelt oder, wenn medizinisch erforderlich, an Fachärzte überwiesen werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Abgeordneten sprachen sich in ihrem abgelehnten Antrag für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Die Fraktion zielte auf eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv, hieß es in dem Antrag. MVZ könnten die Versorgungslandschaft sinnvoll ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Investorenbetriebenen MVZs „problematisch“ Als problematisch wurden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. Die Abgeordneten machten sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, sollte klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, sollte zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/18.03.2026)