Anhörung zum Altersvorsorgereformgesetz

Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 16. März 2026, in einer anderthalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (21/2830) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne. (16.03.2026)