Forderung nach Erhebung einer Vermögensteuer beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, erstmals Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“ und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“ (21/4456) debattiert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss dem federführenden Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „einen Gesetzesentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen“. Die Linksfraktion will das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro besteuern. Für Betriebsvermögen soll ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Vorgeschlagen wird ferner ein Steuersatz von einem Prozent, der linear auf fünf Prozent für Vermögen ab 50 Millionen steigen und ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent springen solle. Die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer solle die Bundesregierung rechtlich prüfen und dem Bundestag Bericht erstatten, wird verlangt. (bal/hau/6.03.2026)