Verschlankung des Staates durch Senkung der Beamtenzahl erörtert
Die AfD-Fraktion will die Beamtenzahl und die damit verbundenen Pensionslasten senken. Ihren Antrag mit dem Titel „Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken“ (21/4463) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bundesverwaltung nach dem Grundsatz „Tarifliche Beschäftigung vor Verbeamtung“ neu ordnet und festschreibt, dass Neueinstellungen beim Bund grundsätzlich als Tarifbeschäftigte erfolgen und die Begründung eines Beamtenverhältnisses für „Neue Beamte“ – also Personen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung erstmals in ein Beamtenverhältnis des Bundes berufen werden – auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt. Für die Begründung eines Beamtenverhältnisses soll der Vorlage zufolge ein enger gesetzlicher Katalog von Ausnahmevoraussetzungen definiert werden. Dieser soll sich nach dem Willen der Fraktion an Paragraf 3 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes orientieren, insbesondere auf „hoheitsrechtliche Kernaufgaben mit Eingriffs- oder normsetzender Funktion“ Bezug nehmen und nur in besonders begründeten atypischen Einzelfällen eine Verbeamtung außerhalb dieses Katalogs zulassen. Einführung einer „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung Auch plädiert die Fraktion für die Einführung einer verbindlichen „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung vor jeder erstmaligen Besetzung oder grundlegenden Umgestaltung einer auf Dauer angelegten Stelle der Bundesverwaltung. Zugleich soll der geforderte Gesetzentwurf laut Antrag die grundgesetzlich geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums achten und klarstellen, dass die Neuregelungen ausschließlich für „Neue Beamte“ im Sinne nach Inkrafttreten der Reform neu begründeter Beamtenverhältnisse gelten. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen zweckgebundenen Staatsfonds, den Pensionsfonds für „Neue Beamte“, einrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die Übertragbarkeit des Grundsatzes „Tarifbeschäftigung vor Verbeamtung“ auf Länder und Kommunen zu prüfen und zu fördern. (sto/hau/05.03.2026)
