Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Stuttgart 21
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 6. März 2026, mit der Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Projekt Stuttgart 21. Die AfD-Fraktion hat dazu einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschuss der 21. Wahlperiode – Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts Stuttgart 21 der Deutsche Bahn AG“ (21/4465) vorgelegt. Die Vorlage soll im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen werden. Antrag der AfD Der neunköpfige Untersuchungsausschuss soll die „Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts ,Stuttgart 21‘ der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft“ sowie die Entscheidung für das zusätzlich geplante Infrastrukturbauwerk „Pfaffensteigtunnel“ aufklären. Im Einzelnen soll er sich laut Antrag ein Gesamtbild zur Entstehungsgeschichte seit Abschluss des Finanzierungsvertrags, zu möglichen Versäumnissen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und zu möglichen „mangelnden Wahrnehmungen“ der Kontrollfunktionen durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Aufsichtsrat von DB AG und DB InfraGO AG sowie im Bundesverkehrs- und im Bundesfinanzministerium machen. Unter anderem solle geklärt werden, seit wann dem Vorstand der DB AG intern bekannt war, dass der geplante Eröffnungstermin von Stuttgart 21 für Dezember 2026 nicht zu halten ist, wie hoch der Umsatzausfall für die DB InfraGO AG für jeden Tag der Nichtinbetriebnahme ist und was die Ursachen und Folgen der Nichtinbetriebnahme des digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) für das Projekt Stuttgart 21 und das Gesamtsystem sind. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob die Kapazitäten des Tiefbahnhofs und die Schienenwege dahin ausreichend sind, um die Nachfrage zu befriedigen. Untersucht werden soll ferner, ob die Bundesrepublik den finanziellen Mehrbedarf durch Baukostenzuschüsse, andere Subventionen oder durch eine weitere Kapitalerhöhung decken soll und ob das „eigenwirtschaftliche Projekt der DB AG“ zu einem durch den Bund subventionierten Projekt geworden ist. Die Fraktion verweist darauf, dass die offiziellen Kostenschätzungen von 2,46 Milliarden Euro bei Planungsbeginn auf über 4,1 Milliarden Euro bei Baubeginn und 11,5 Milliarden Euro bis Ende 2025 gestiegen seien – ohne das zusätzliche Projekt des Pfaffensteigtunnels, mit dem die Bahnstrecke Stuttgart – Horb (Gäubahn) unterirdisch mit dem künftigen Stuttgart Flughafen Fernbahnhof verbunden werden soll. (vom/eis/04.03.2026)
