Debatte zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs
Das Parlament hat am Mittwoch, 3. März 2026, über die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs beraten. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) vorgelegt. Im Anschluss an die Beratungen wurde die Initiative in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf soll für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie soll zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, heißt es weiter. (scr/04.03.2026)
