Anhörung zur Aufenthaltsüberwachung
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Mittwoch, 4. März 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/4082) befasst. Vorgesehen ist, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Die 38 Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beraten über vielfältige Themen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, denn weder der Internethandel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät außerdem über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (04.03.2026)
