Situation auf dem Wohnungs- und Mietenmarkt beraten
Die Mietenpolitik stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 27. Februar 2026. Grundlage der halbstündigen Debatte war der „Fünfte Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024“ (21/2170). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hate zudem einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des sozialen Mietrechts“ (21/4268) sowie einen Antrag mit dem Titel „Faire Mieten jetzt – Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter“ (21/4282) vorgelegt. Die Grünen-Initiativen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Der Regierungsbericht soll im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen weiterberaten werden. Bericht der Bundesregierung Im Jahr 2022 standen in Deutschland insgesamt rund 43,1 Millionen Wohnungen zur Verfügung. Das waren etwa 2,5 Millionen Wohnungen oder sechs Prozent mehr als 2011, geht aus dem Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland hervor. Rund 17,8 Millionen Wohnungen wurden von den Eigentümern selbst bewohnt. Trotz erheblicher Preissteigerungen haben nach Angaben der Regierung zwischen 2018 und 2021 in Deutschland jährlich über 387.000 Haushalte selbstgenutztes Wohneigentum gebildet. Im Jahr 2023 seien mit 294.399 Wohnungen in etwa genauso viele Wohnungen fertiggestellt worden wie im Vorjahr, heißt es in dem Bericht weiter. Im Jahr 2024 seien mit insgesamt 251.900 Einheiten erheblich weniger Wohnungen fertiggestellt worden. Während die Zahl der fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser 2024 deutlich um 23 Prozent auf 72.000 Einheiten gesunken sei, sei der Rückgang bei neu fertiggestellten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (einschließlich Wohnheimen) mit zwölf Prozent auf 143.900 moderater ausgefallen. 2022 standen gut 1,92 Millionen Wohnungen leer Bundesweit hätten laut Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 gut 1,92 Millionen Wohnungen leer gestanden. Das entspreche einem Anteil von 4,5 Prozent in Gebäuden mit Wohnraum. In den westlichen Bundesländern hätten 1,35 Millionen Wohnungen (vier Prozent) leer gestanden, in Ostdeutschland (ohne Berlin) gut 536.000 Wohnungen (7,7 Prozent). In Berlin hätten 40.681 Wohnungen (zwei Prozent) des Wohnungsbestandes leer gestanden. Zur Entwicklung der Mieten heißt es in dem Bericht, die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen habe sich nach Ergebnissen des Zensus 2022 zum 15. Mai 2022 bundesweit auf 7,28 Euro pro Quadratmeter und Monat belaufen. Für das Jahr 2024 wird die durchschnittliche Bestandsmiete mit 7,62 Euro pro Quadratmeter und Monat angegeben. Im Jahr 2022 habe die durchschnittliche Mietbelastung (bruttokalt) 27,8 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. 2018 seien es noch 27,2 Prozent gewesen. Rund elf Prozent der Haushalte bei Wohnkosten entlastet Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, erhielten im Dezember 2023 rund 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Damit würden rund elf Prozent aller privaten Haushalte von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten profitieren. Das Wohngeld solle als sozialpolitisches Instrument dazu beitragen, dass einkommensschwächere Haushalte mit Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus ihre Wohnkosten selbst tragen könnten, erläutert die Regierung dazu. Die privaten Haushalte gaben laut Bericht im Jahr 2024 rund 451 Milliarden Euro für das Wohnen aus. Das Grundstücks- und Wohnungswesen sei einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Insgesamt habe die Branche im Jahr 2024 eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspreche knapp zehn Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung. Gesetzentwurf der Grünen Ziel des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, die Mietpreisbremse zu entfristen und Umgehungsmöglichkeiten insbesondere bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen einzuschränken. Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Lage auf dem Mietmarkt und die geringe Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zur Mietpreisbremse. Der Entwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Ein Möblierungszuschlag soll künftig gesondert ausgewiesen werden und monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel betragen. Zudem soll die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Mietpreisbremse für Neubauten dynamisiert werden. Als neu soll nur noch eine Wohnung gelten, die seit höchstens einem Jahr genutzt und vermietet wird. Ferner soll geregelt werden, dass bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nicht mehr die maximal zulässige, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete als vereinbart gilt. „Dadurch haben Vermieterinnen und Vermieter im Unterschied zur derzeitigen Rechtslage einen ökonomischen Anreiz, die Mietpreisbremse einzuhalten“, heißt es in der Begründung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs übertragen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag(21/4282) eine „bundesweite Informationskampagne zum Mietrecht“ sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Wohnen sei ein „Grundbedürfnis und Voraussetzung für soziale Teilhabe“, heißt es in der Vorlage. Steigende Mieten führten zunehmend zu sozialer Spaltung und existenziellen Notlagen, schreibt die Fraktion. Anpassungen fordern die Grünen auch bei den Regelungen zur Mieterhöhung bei Indexmieten und beim Mietwucherparagrafen. (hle/hau/26.02.2026)
