Schutz von Journalisten vor einschüchternden Klagen erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ (21/4276) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Gesetzentwurf der Bundesregierung Die umzusetzende europäische Anti-SLAPP-Richtlinie will Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen, mit denen eine öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung von missbräuchlich geführten Rechtsstreitigkeiten, die Verpflichtung des Klägers zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie eine erweiterte Erstattung von Rechtsanwaltskosten zugunsten des obsiegenden Beklagten eines SLAPP-Verfahrens geregelt werden. Außerdem soll für das Gericht die Möglichkeit vorgesehen werden, dem Kläger eines SLAPP-Verfahrens eine besondere Gerichtsgebühr aufzuerlegen. Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu. Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag ein umfassenderes Vorgehen gegen sogenannte Einschüchterungsklagen. In der Vorlage unter dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ beziehen sich die Abgeordneten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs nicht auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken, sondern auch nationale Klagen einzubeziehen. Zudem verlangen die Abgeordneten höhere Sanktionsgebühren bei missbräuchlichen Klagen, klare Kriterien zur Feststellung von Missbrauch sowie feste Fristen für eine frühzeitige gerichtliche Entscheidung Darüber hinaus spricht sich die Fraktion für eine gesetzlich verankerte und dauerhaft finanzierte „Anti-SLAPP-Anlaufstelle“ aus, die Betroffene unterstützt. Auch außergerichtliche Einschüchterungsversuche wie Abmahnungen sollen stärker reguliert werden Anpassungen wollen die Abgeordneten auch in der Strafprozessordnung sehen, „damit missbräuchliche strafrechtliche Anzeigen oder Ermittlungsverfahren, die der Einschüchterung oder Behinderung öffentlicher Beteiligung dienen, prozessual frühzeitig überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden können“. (hau/scr/26.02.2026)
