Regierungsentwurf sieht elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt vor

Die Bundesregierung will Betroffene von häuslicher Gewalt besser schützen. Ihr Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/4082) wird am Freitag, 27. Februar 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach einstündiger Debatte wird der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Überwiesen werden soll auch ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918). Auch in diesem Fall soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung bei der weiteren Beratung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um Betroffene von häuslicher Gewalt besser zu schützen, soll das Gewaltschutzgesetz geändert werden. Die Justiz soll neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell vor. Familiengerichte sollen Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Die Betroffenen häuslicher Gewalt können dann wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Täter sich Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern. Ein weiterer Punkt in dem Entwurf sind Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen. Höhere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen Geplant ist auch ein höheres Strafmaß. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Mehr Sicherheit soll auch durch eine verbesserte Gefährdungsanalyse erreicht werden. Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. (hau/20.02.2026)