Tariftreuegesetz steht zur Abstimmung im Bundestag
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 26. Februar 2026, über das geplante Tariftreuegesetz der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ (21/1941) sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Zur Abstimmung über die Vorlage hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine eine Beschlussempfehlung (21/4325) vorgelegt. Dazu gibt es einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4344). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringen einen Entschließungsantrag (21/4327) zum Regierungsentwurf ein, über den das Parlament ebenfalls entscheiden wird. Gesetzentwurf der Bundesregierung In dem Entwurf erläutert die Regierung, warum sie ein solches Gesetz für nötig hält: Die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien sei trotz Änderungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, Tarifvertragsgesetz und am Mindestlohngesetz weiter zurückgegangen. Dazu beigetragen habe auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil hätten. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung“, führt die Regierung weiter aus. Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Änderungen am Regierungsentwurf Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 25. Februar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Geändert wurden unter anderem die Berücksichtigung der Lieferdienste und Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen. Neu geregelt wurde, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen können. Außerdem soll die Rentenversicherung anlassbezogen die Einhaltung der Voraussetzungen des Tariftreuegesetzes überprüfen. (che/irs/25.02.2026)
