Debatte über Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die AfD-Fraktion will die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland abschaffen. Einen dazu vorgelegten Antrag mit dem Titel „Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/2804) hat das Parlament am Freitag, 30. Januar 2026, debattiert. Anschließend wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen. Antrag der AfD-Fraktion Die Doppelbesteuerung sei ein Gerechtigkeitsproblem, schreibt die Fraktion. Jedes Vermögen, das vererbt oder verschenkt wird, müsse zuvor erarbeitet werden. Hierbei fielen immer Ertragssteuern an, „unabhängig davon aus welcher Quelle das Einkommen stammt“. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer würden also immer Beträge versteuert, „die bereits mindestens einmal der Besteuerung unterlagen“. Diese Doppelbesteuerung widerspricht aus Sicht der AfD einem wichtigen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Steuer belastet Mittelstand stärker als Großvermögen Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belaste zudem den Mittelstand stärker als Großvermögen, heißt es in dem Antrag. Kleine und mittlere Erben verfügten in der Regel nicht über die finanziellen und administrativen Ressourcen, weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere Familienstiftungen, Schenkungen zu Lebzeiten und grenzüberschreitende Konstruktionen, die vor allem Großvermögen offenstehen, zu nutzen. „Daher tragen sie relativ eine größere Steuerlast“, schreibt die Fraktion. Die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer würde aus ihrer Sicht diese praktische Ungleichbehandlung beseitigen und die Gleichbehandlung kleiner und mittlerer Erbschaften und Schenkungen im Sinne der Steuergerechtigkeit stärken. (hau/30.01.2026)
