Ja zur Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)“ (21/3194) und „zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes“ (21/3195) angenommen. Beide Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Dafür stimmten nur die Antragsteller, dagegen die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion. Die Grünen enthielten sich. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/3907). Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung im ersten Gesetzentwurf (21/3194), der als Vertragsgesetz in zweiter Beratung unverändert angenommen wurde, zielt darauf ab, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, sofern die betroffenen Staaten eine in der Neufassung des Artikels 6 des Londoner Protokolls beschriebene Übereinkunft oder Absprache eingegangen sind und die damit verbundenen Bedingungen einhalten. Mangels kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland sei der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen Speicherung notwendig, heißt es. Hinzu komme, dass ein größeres Angebot an zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem zweiten Gesetzentwurf (21/3195) werden für den Bereich der Hohen See im Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid geschaffen, um die Emission von Treibhausgasen effektiv zu begrenzen. Dies soll vor allem dadurch erreicht werden, dass die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht wird. Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung der nationalen Umsetzung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Export. Damit wird es für Deutschland möglich, mit anderen Staaten Vereinbarungen zum Zwecke des Exports von CO2 und dortigen Offshore-Verpressung zu schließen, heißt es. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/3907) angenommen. Antrag der Linken Die Linke wandte sich in ihrem abgelehnten Antrag (21/1546) gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Die Abgeordneten forderten, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangte die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollten nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, sollte dagegen vermieden werden. Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung „Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient“, heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion. Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ lehnte die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein „direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen“. Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten. (hau/sas/29.01.2026)