Bundestag beschließt Entlastung der Banken von Bürokratie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg), 21/3058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3897) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten sowie auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie abzielt. Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, 21/3297). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/3662) vorgelegt. Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die AfD enthielt sich. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) lehnte der Bundestag in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz (21/3058) um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social, Governance). „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der Normenkontrollrat hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Bundesrat fordert weiteren Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat abgegeben. Unter anderem forderte die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlug etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. Änderungen im Ausschuss Der Finanzausschuss billigte das Gesetz am 28. Januar mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So beschlossen die Parlamentarier beispielsweise im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, dass Banken künftig weiterhin in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern firmieren dürfen. Nur die Einzelunternehmung bleibt untersagt. Für Förderbanken wurden Vorgaben zu Meldepflichten im Bereich ökologischer und sozialer Risiken (ESG-Risiken) gestrichen, sodass diese davon weiter ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenmittelanforderungen erhalten diese Erleichterungen. Beteiligungsrisikopositionen von Förderbanken, die im Rahmen ihres Förderauftrags eingegangen werden, kann ein Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent zugewiesen werden. Strategieüberprüfungen können für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Damit nimmt Deutschland ein Wahlrecht nach EU-Vorgaben in Anspruch. Kleine und nicht komplexe Institute können ihre ESG-bezogenen Ziele und Verfahren rein qualitativ umschreiben und auf eine möglicherweise komplexe quantitative Messung verzichten. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es auch mit Blick auf Verschmelzungen und Spaltungen Erleichterungen. Gesetzentwurf der Grünen Beim Gesetzentwurf der Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297) geht es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Fraktion scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den RSF einbezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den FMS ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung genüge getan, denn: „Der FMS finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut dem Gesetzentwurf weist der FMS einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem RSF an den FMS sinke der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich und die Altmittel des RSF würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es dort weiter. Änderungsantrag der AfD Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) zielte auf die Beendigung der Anwendbarkeit des bisherigen Betriebsausgabenabzugsverbots im Paragrafen 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes für die Bankenabgabe ab dem Beitragsjahr 2024 ab, „so wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024 (20/13158) vorgesehen hatte“, schreibt die Fraktion. (bal/hau/29.01.2026)