Antrag zur Bekämpfung von „Clankriminalität“ beraten

„Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag (21/3871), den das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung. Antrag der AfD Danach soll die Bundesregierung jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität erstellen und veröffentlichen, das unter anderem „Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern“ enthält. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“, wozu sie unter anderem die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen zählt. Zugleich plädiert sie für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“. Daneben dringt die Fraktion auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Des Weiteren spricht sie sich für gesetzliche Regelungen „zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung“ aus. Darüber hinaus fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine „Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren“. (sto/29.01.2026)