Experten-Echo zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Überwiegend Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung haben die Stellungnahmen der Experten gekennzeichnet, als es am Montag, 26. Januar 2026, in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) ging. Zudem stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306) auf der Tagesordnung. „Hohes Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko“ Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte meinte, der Gesetzentwurf überschreite die verfassungs- und menschenrechtlichen Grenzen. Massive Grundrechtseingriffe, unzureichende Begrenzungen, der Wegfall zentraler Schutzmechanismen sowie strukturelle Versäumnisse in der Kontrolle und Transparenz führten zu einem deutlichen Reformbedarf. Besonders verwies er auf das seiner Meinung nach hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, die Vorverlagerung polizeilichen Handelns ohne hinreichend strenge Voraussetzungen – so die anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen – und unzureichenden Schutz sensibler personenbezogener Daten. Selbst minimale Sicherungsmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten seien im Vergleich zum Entwurf vor anderthalb Jahren gestrichen worden. Zu Themen wie Kennzeichenerfassung, Drohneneinsatz, Fluggastdatenübermittlung bestünden zahlreiche offene und problematische Punkte. „Sinnvolle und notwendige neue Aufgaben“ Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, meinte, der Gesetzentwurf bringe für die Bundespolizei eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich, die sinnvoll und notwendig seien. Nach jahrelangen Diskussionen und gescheiterten Anläufen sei es nun an der Zeit, der Bundespolizei einen Rechtsrahmen zu geben, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werde. Die Bundespolizei könne ihre erweiterten Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn sie über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfüge. Grötsch legte dar, dass es nicht nur um die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei gehe. Zugleich müssten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend geschützt werden. Ja zu neuen Befugnissen für die Bundespolizei Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei/Zoll, befand, die Anpassung des Bundespolizeigesetzes sei lange überfällig. Die Vorlage stelle einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Er begrüßte es, dass die Bundespolizei einige notwendige neue Befugnisse erhalte – insbesondere bezüglich Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Befragung und Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen. Folge der geplanten Änderungen sei allerdings auch, dass ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich werde. Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, bewertete es positiv, dass in dem Gesetzentwurf Misstrauensvoten gegenüber der Bundespolizei wie Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht nicht mehr auftauchen. Er vermisste, dass keine Befugnisse zur Gesichtserkennung im Gegensatz zur Kennzeichenerfassung aufgenommen worden seien. Nötig sei zudem eine Klarstellung, ob technische Mittel zur Drohnenbekämpfung auch Waffen umfassen. Insgesamt sprach er von einem guten Anfang des Gesetzesvorhabens. In den Feinheiten gebe es Bereiche, in denen nachgebessert werden müsse. Noch „Luft nach oben“ beim Gesetzentwurf Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein machte beim Gesetzentwurf „noch Luft nach oben“ aus. Sie kritisierte unter anderem, dass Mechanismen für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei fehlten – Vermeidung anlasssloser Kontrollen, explizites Diskriminierungsverbot, Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen, Einsatz von Bodycams auch zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Im Gesetzentwurf der Ampel-Regierung seien sie noch vorgesehen gewesen. Mehr Transparenz und eine bessere nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns dienten einerseits dem Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, stärkten aber auch generell das Vertrauen in die Polizei und förderten die Entwicklung einer rechtsstaatlichen Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl betonte, nach über drei Jahrzehnten weitestgehender Statik gelinge es endlich einer Bundesregierung, das Bundespolizeigesetz mit dem Regelungsgehalt für eine effektive Gefahrenabwehr aufzufüllen. Besonders begrüßte er die vorgesehenen Regelungen zur Drohnenbekämpfung. Die Befugnis zur Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen zum Schutz der in der bundespolizeilichen Zuständigkeit liegenden kritischen Infrastruktur wie Verladebahnhöfe, Bahnverkehrsknoten und Flughäfen seien ein Ausdruck innovativer Sicherheitsgesetzgebung. Die Gesetzesneufassung zur Gewährleistung der wichtigen Durchsetzung von Waffenverbotszonen bedürfe allerdings noch punktueller Feinjustierungen. Wagner kritisierte, dass eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss fehle. (fla/26.01.2026)
