Vorlagen zum Lieferkettengesetz debattiert
Der Bundestag hat sich am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung (21/2474) befasst. Ebenfalls debattiert wurden ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen“ (21/3613) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhalten und verbessern – Umweltstandards, Menschenrechte und globale Solidarität stärken“ (21/2574). Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit einer Änderung des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG) für eine Entlastung der Unternehmen durch eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ sorgen. Dazu soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen, wie aus dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2474) hervorgeht, Die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten selbst sollen danach fortgelten, allerdings nur schwere Verstöße gegen diese Pflichten sanktioniert werden. Mit dem Anfang 2023 in Kraft getretenen LkSG („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“) wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Zudem sei die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) 2024 in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht bis 2027 verlängert worden. Die CSDDD enthalte sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehne sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG an. „Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen und das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die CSDDD in nationales Recht überführt, nahtlos ersetzen“, heißt es in der Vorlage weiter. In der Übergangszeit werde das LkSG angepasst, „um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen“. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (21/3613 ) die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Gesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Größe, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Produktionsprozessen einzuhalten und dies auch nachzuweisen. Die Fraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem: „Nicht nur, dass das Gesetz zu erheblichen Belastungen, wie der Risikoanalyse, der Entwicklung von Beschwerdemechanismen und Präventions- und Abhilfemaßnahmen führt und interne Ressourcen bei den betroffenen Unternehmen bindet. Es trägt auch nicht in dem Maße zur Verbesserung der Menschenrechte und dem Umweltschutz bei, wie ursprünglich beabsichtigt. Im Gegenteil: Betriebsschließungen und Entlassungen von Beschäftigten führen zu Verschiebungen von Handelsströmen, Verlust von Arbeitsplätzen und einer allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in betroffenen Ländern.“ Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ersatzlos abschafft. Auf EU-Ebene solle die Regierung außerdem „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln“ auf die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD-Richtlinie) hinwirken. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert den Erhalt des Lieferkettengesetzes und kritisiert die geplanten Änderungen als Verwässerung von Menschenrechts- und Umweltstandards. In einem entsprechenden Antrag (21/2574) schreiben die Abgeordneten, dsas das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das geplante UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte eine Grundlage bilde, „mit der allgemeine Menschenrechte, Umweltstandards, Arbeitsschutz und Arbeitsrechte in Deutschland und der ganzen Welt abgesichert werden können. Deshalb ist ein starkes LkSG nicht nur wichtig zum Schutz der Arbeitsrechte im ‚Globalen Süden‘, sondern auch zum Erhalt hoher Arbeitsschutzstandards hierzulande. Das LkSG zeigt dabei erste positive Wirkungen.“ Ver Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, sich zu einem „schlagkräftigen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in ihrer im Juli 2024 in Kraft getretenen Form“ zu bekennen und Umweltstandards, faire Wettbewerbsbedingungen und ein hohes Schutzniveau für Menschenrechte zum Ausgangspunkt aller Erwägungen zu machen. Die Regierung soll deshalb die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission im Omnibus-I-Verfahren ablehnen und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass das Omnibus-I-Verfahren dafür genutzt wird, eine EU-weite Regulierung mit einem für alle EU-Staaten hohen Schutzniveau für Menschenrechte und Umwelt zu schaffen. Das Omnibus-I-Verfahren zielt darauf ab, die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren, indem Richtlinien zu Nachhaltigkeit CSDDD gebündelt vereinfacht werden, um die Vorschriften effizienter und weniger komplex zu machen. Die Linke fordert einen Gesetzentwurf, „der das LkSG ändert, indem die jeweiligen Stärken von LkSG und CSDDD zügig, fristgerecht, ohne Abschwächungen kombiniert sowie zusätzlich mit weiteren Regelungen gestärkt, ausgebaut und verbessert werden“. (eis/sto/che/16.01.2026)
