Schnellere Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3635) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu lag den Abgeordneten auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3636) vor. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktion lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3638) ab, in dem sie unter anderem einen „ganzheitlichen Ansatz zur Beschleunigung von Beschaffung“ gefordert hatte, „der nicht nur Vergabeverfahren in den Blick nimmt, sondern alle Bereiche des Beschaffungsprozesses von der Ausschreibung bis zur Produktion und Indienststellung“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Beschaffungswesen der Bundeswehr soll umfassend beschleunigt werden, um der veränderten sicherheitspolitischen Situation gerecht zu werden. Vor allem der erheblich gestiegene Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr soll mit dem Gesetz „schnellstmöglich“ gedeckt werden. Der notwendige rasche Fähigkeitenzuwachs der Bundeswehr dürfe nicht an zu komplexen Beschaffungsverfahren oder zu langen Genehmigungsverfahren scheitern, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Durch das Gesetz könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich sei. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, sollen Regelungen eingeführt werden, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken. Der Wirtschaftsausschuss hatte am 14. Januar Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. Damit sollen Eingriffsrechte in Umwelt- und Flächennutzung wie den Ausbau der Windenergie nahe Luftverteidigungsradaren entschärft werden. So sollen beispielsweise die Folgen des Gesetzes auf den Ausbau von Windenergieanlagen geprüft werden. (nki/hau/15.01.2026)
