Natur- und Umweltschutz bei Windkraft- und Solaranlagen

Anträge der AfD-Fraktion zur Zukunft von Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen berät der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026. Der Antrag mit dem Titel „Kommunen, Landschaft und Natur schützen – Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen“ (21/3147) soll nach einstündiger Debatte ebenso wie der Antrag „Zerstörung der Lebensräume verhindern – Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen“ (21/3146) an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei beiden Anträgen ist strittig, ob bei den weiteren Beratungen der Ausschuss für Wirtschaft und Energie oder der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernimmt. Darüber hinaus stehen drei weitere Anträge der AfD-Fraktion auf der Tagesordnung. Sowohl der Antrag „Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen“ (21/3597) als auch der Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen“ (21/3598) sowie der Antrag mit dem Titel „Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-Windparks verbessern“ (21/3599) sollen federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung von zentralen Gesetzen sowie zahlreichen Einzelregelungen zur Energiewende. In ihrem Antrag (21/3147) fordert sie die Bundesregierung auf, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Wind-an-Land-Gesetz, das Klimaschutzgesetz (KSG) sowie „alle durch das KSG ermächtigten Verordnungen ersatzlos zu streichen“. In diesem Zusammenhang will sie auch 40 weitere Regelungen im Raumordnungsgesetz, im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung aufheben. Die Energiewende sei gescheitert, schreiben die Abgeordneten. Trotz der „behaupteten positiven Auswirkungen der erneuerbaren Energien auf die CO2-Reduktion“ lasse sich bislang eine Wirksamkeit der bereits umgesetzten Maßnahmen „weder in Bezug auf die atmosphärische CO2 -Konzentration noch auf die Entwicklung der globalen Durchschnittstemperatur“ nachweisen. Vorhabenträger, die erneuerbare Energien erzeugen wollten, müssten sich dem Wettbewerb mit anderen Technologien stellen, fordert die AfD-Fraktion. Die Privilegierung von Erneuerbaren-Energien-Projekten durch die Klimaschutzgesetzgebung beschneide und verletze permanent kommunale Selbstverwaltungsrechte, kritisiert die AfD-Fraktion. Es müsse daher wieder eine Gleichheit zwischen städtebaulichen Belangen und den verschiedenen Möglichkeiten der Strom- und Energieerzeugung hergestellt werden. Zweiter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will außerdem die Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen, um die „Zerstörung von Lebensräumen“ zu verhindern. In dem entsprechenden Antrag (21/3146) fordert sie die Bundesregierung auf, zu diesem Zweck das Klimaschutzgesetz, das Windflächenbedarfsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz aufzuheben. Neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität durch erneuerbare Energien dürften keine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten. Weiter verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, eine Unterrichtung über das „quantitative Ausmaß der gesamten technischen Infrastruktur“ der „sogenannten Energiewende“ vorzulegen. Bei der Ausweisung von Gebieten für die Wind- und Solarindustrie solle zudem eine Landschaftsbildanalyse als verbindlicher Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung auf allen Planungsebenen vorgeschrieben werden. Wind- und Photovoltaikanlagen vernichteten „Heimaträume“, machten Menschen krank, töteten unzählige Tiere, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Sie wirkten damit als „ein ganzheitliches Zerstörungsverfahren, dessen Verheerungen nun langsam in deutschen Landen beobachtbar werden.“ Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert, die Insektenvielfalt vor einem weiteren Ausbau der Windindustrie zu schützen. In ihrem dritten Antrag (21/3597) verlangt sie von der Bundesregierung, unter anderem eine „repräsentative, großflächige Forschungsstudie“ in Auftrag zu geben. Diese solle artenspezifisch konkrete Daten über die Menge und Art der getöteten Insekten bereitstellen, die Folgewirkungen des Insektensterbens auf andere Arten und die Landwirtschaft untersuchen und Prognosen der Folgen von Windkraftausbau und Insektensterben für biologische Vielfalt und Wirtschaft erstellen. Darüber hinaus solle die Bundesregierung weitere Forschungsprojekte initiieren, die unter anderem Empfehlungen dazu geben, ob und wie ein kritisches Insektensterben bei weiterem Ausbau der Windindustrie verhindert werden kann, heißt es im Antrag. Auf Basis dieser Projekte drängt die AfD die Bundesregierung dazu, ökologische Verträglichkeitsnachweise im Rahmen der Ausweisung von Windenergieflächen und der Genehmigung von Anlagen zu verlangen, „die auch die Insektenproblematik abdecken“. Entsprechend dem Schutzauftrag des Bundesnaturschutzgesetzes solle die Bundesregierung den dauerhaften Schutz der Insekten sicherstellen, fordern die Abgeordneten. Falls Minderungs- oder Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, sprechen sie sich auch für ein „Windindustrieverbot“ in Gegenden aus, die für den „Erhalt der Insektenpopulation wesentlich“ sind. Die Fraktion verweist darauf, dass das Wind-an-Land-Gesetz als Flächenziel für den Ausbau der Windindustrie an Land festlege, bis Ende 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windindustrie auszuweisen. Gleichzeitig fehle es in Deutschland an aktuellen Studien, die die Auswirkungen von Windindustrieanlagen auf die Insektenpopulation erforschten, heißt es im Antrag, und damit Einblick in das Ausmaß der Problematik bieten und zur Entwicklung präventiver Maßnahmen beitragen könnten. Vierter Antrag der AfD In ihrem vierten Antrag (21/3598) fordert die AfD die Bundesregierung auf, eine Initiative für ein Moratorium beim Ausbau von Windindustrieanlagen vorzulegen und dabei die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ aufzuheben. Zur Begründung ihres Vorstoßes verweist die AfD auf die Gefahren, die von Windkraftanlagen für Fledermäuse und Vögel ausgehen. So habe das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung die Zahl der getöteten Fledermäuse im Jahr 2022 auf eine „hohe sechsstellige Zahl“ geschätzt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Durch den Ausbau der Windindustrie seien einige der insgesamt 25 Fledermausarten in Deutschland im Bestand bedroht. Bei den Brutvogelarten sehe die Bilanz „eher noch schlechter aus“, heißt es in der Vorlage weiter. Allein in den norddeutschen Bundesländern stürben pro Jahr schätzungsweise 8.500 Mäusebussarde durch Windkraftanlagen. Fünfter Antrag der AfD In ihrem fünften Antrag (21/3599) schlägt die Fraktion vor, ein bundesweites Meldesystem in Offshore-Windparks einzurichten, das für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und die 12-Meilen-Zone gelten soll. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Veröffentlichungen von Schadstoffaustritten und Havarien in Offshore-Windparks soll dem Antrag zufolge entweder beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder beim Havariekommando liegen. Darüber hinaus verlangt die AfD erweiterte Kompetenzen für das Havariekommando als gemeinsame Einrichtung von Bund und Küstenländern, um Umweltereignisse unabhängig zu untersuchen. Weitere Forderungen des Antrags zielen auf die Schaffung eines öffentlich zugänglichen Online-Registers über „Umweltvorfälle, Leckagen und Schadstoffeinträge“ sowie die Beauftragung eines bundesweiten Umweltmonitorings zu stofflichen Emissionen wie etwa Ölen und Hydraulikflüssigkeiten. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, eine wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Stoffeinträge durch Offshore-Windparks zu beauftragen und mit den Betreibern „verbindliche Notfall- und Umweltmanagementpläne“ zu vereinbaren. Bis Ende 2026 solle zudem ein Konzept für ein „integriertes marines Umweltinformationssystem“ vorliegen, das Umweltdaten aus allen Quellen – BSH, Bundesamt für Naturschutz, Landesbehörden, Betreiber – zusammenführt, heißt es im Antrag. (15.01.2026)