Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesens erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Das Gesundheitswesen bleibt zivil – Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens“ (21/3611) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Der Ruf nach Kriegstüchtigkeit habe auch das Gesundheitswesen erreicht, heißt es im Antrag der Linken. Die militärischen Planungen bei einem Nato-Bündnisfall gingen von täglich bis zu 1.000 Verletzten aus, was die Kapazität militärischer Krankenhäuser binnen 48 Stunden übersteigen würde. Seit geraumer Zeit rückten daher zivile Krankenhäuser sowie das Gesundheitssystem insgesamt in den Blickpunkt von Militärstrategen. Die Regierung arbeite bereits an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, das 2026 vorgelegt werden solle. Es solle die Rechtsgrundlage für die umfassende Militarisierung des Gesundheitswesen darstellen. Hinzu komme, dass in gegenwärtigen Konflikten die Gesundheitseinrichtungen zur militärischen Zielscheibe würden. Dies sei ein grober Verstoß gegen die Genfer Konvention. Die bewusste Indienstnahme ziviler medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke könne dieser Entwicklung weiter Vorschub leisten. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung eine Klarstellung, dass das Gesundheitswesen zivil bleibt. Zivile Gesundheitseinrichtungen dürften nicht unter militärische Befehlsgewalt der Bundeswehr unterstellt werden. Stattdessen sollte eine zivile Kontrollinstanz eingerichtet werden, die unter Beteiligung von Beschäftigten des Gesundheitswesens sowie Akteuren der Zivilgesellschaft über den Eintritt des Notstands und die zu ergreifenden Maßnahmen entscheide. (pk/ste/15.01.2026)
