Anträge zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache vier Vorlagen der AfD-Fraktion zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt. Im Einzelnen ging es um die Anträge zur Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung (21/2548), zur bedarfsgerechten Düngung nach guter fachlicher Praxis (21/2547), zum Pflanzenschutz (21/2546) und zur Marktstellung der Landwirte (21/2549), die jeweils mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zurückgewiesen wurden. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zugrunde (21/2824, 21/2826, 21/2827, 21/2825). Erster Antrag Die Fraktion der AfD forderte in ihrem ersten Antrag (21/2548) von der Bundesregierung die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Konkret erwarten die Abgeordneten von der Regierung unter anderem ein umfassendes Moratorium für sämtliche neuen Bürokratiepflichten und Meldeauflagen in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem forderten sie, die bestehenden und geplanten Auflagen und ordnungsrechtlichen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen. Zweiter Antrag Nach Auffassung der Abgeordneten der AfD-Fraktion stellt die derzeitige Düngeverordnung für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. In ihrem Antrag (21/2547) mit dem Titel „Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen“ forderten die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls abzuschaffen. Auch bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollten auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion gestärkt und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung sollten anerkannt werden. Dritter Antrag Die AfD-Fraktion macht sich für einen „ideologiefreien und innovativen Pflanzenschutz“ stark. In ihrem dritten Antrag (21/2546) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz „nach guter fachlicher Praxis zu sorgen“, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten. Zudem sollte die Regierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend entbürokratisieren, sämtliche über das EU-Recht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abschaffen und das gesamte Verfahren an den EU-rechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ausrichten. Zu den Forderungen der Fraktion gehörte auch, dass die Bundesregierung Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung treffen sollte, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden. Vierter Antrag Die AfD-Fraktion will die Marktstellung der Landwirte stärken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. In ihrem Antrag (21/2549) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen. Dieses Paket beinhaltete erstens die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, zweitens ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel; drittens die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können – und viertens die Stärkung der eigenverantwortlichen Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. (eis/mis/nki/15.01.2026)
